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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Vertragsgegenstand und Durchführung 1.1 Gegenstand des Vertrages ist die im Auftrag des Kunden genannte EDV Beratung, Migration bzw. Schulungsmaßnahme der HST Die Schulungsmaßnahme wird von HST selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten durchgeführt. HST behält sich vor, die Inhalte der Schulungen zu modifizieren, soweit das vereinbarte Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Ferner ist HST berechtigt, nach rechtzeitiger Vorankündigung Verschiebungen von Lehrgangsbeginn, Unterrichtszeiten oder Unterrichtsort vorzunehmen. Die EDV Berratung kann vor Ort oder Online stattfinden. Migrationen werden vor Ort durchgeführt
2. Rücktritt und Kündigung 2.1 Wird das Seminar innerhalb von 14 Tagen vor dem festgesetzten Termin storniert, so berechnen wir Ihnen 50% des Seminargesamtpreises. 2.2 Im Falle der Erkrankung des Referenten oder bei sonstigen nicht von HST zu vertretenden Seminarausfallgründen, stimmt HST mit dem Auftraggeber
2.3 Ersatztermine innerhalb von 12 Wochen für die Schulungsmaßnahme ab. Rücktrittsbedingte Ersatzansprüche gegen HST bestehen in diesem Fall nicht. Sollte ein Ersatztermin durch den Auftraggeber bedingt nicht zustande kommen, ist HST zum Rücktritt vom Schulungsvertrag berechtigt und 50% des Seminargesamtpreises können ohne Gegenleistung in Rechnung gestellt. 2.34Der Schulungsvertrag kann durch HST unter Beibehaltung des Anspruchs auf die Teilnahmegebühr fristlos gekündigt werden, wenn der Teilnehmer mehrfach trotz Abmahnung den Schulungsablauf stört, wenn er Einrichtungen von HST beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen ihm zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für HST und / oder den Referenten oder andere Teilnehmer nicht zumutbar ist.
3. Kosten 3.1 Als Preis für die EDV Beratung, Schulung, Migration gilt der in der Auftragsbestätigung von HST angegebene Betrag. 3.2 Die Kosten für Schulungen umfassen die für die Schulungsmaßnahme notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Seminarräumen der HST. 3.3 Die Schulungskosten sind gegen Rechnung zu erstatten, wobei sich HST vorbehält, bei Neukunden Zahlung im Voraus, bei Lehrgangsbeginn oder in Teilbeträgen zu vereinbaren. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar mit Beginn des Seminars. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. 3.4 Eine nur zeitweise Teilnahme einzelner oder aller Teilnehmer sowie eine zuvor nicht mitgeteilte Nichtteilnahme im Sinne von Ziff. 2 an Seminaren berechtigt nicht zur Minderung des Seminargesamtpreises. 3.5 Bei Zahlungsverzug ist HST berechtigt, Teilnehmern weitere Schulungsmaßnahmen zu verwehren und erst nach Ausgleich aller Rückstände den Schulungsbetrieb wieder aufzunehmen.
4. Rechte an Schulungsmaterial, Lizenz 4.1 Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen und der Schulungssoftware von HST bleiben bei dieser. Jede Reproduktion/Vervielfältigung von Schulungsunterlagen und Schulungssoftware – auch auszugsweise – in jedweder Form sowie die Weitergabe von Schulungsmaterial an Dritte zum Zwecke der Reproduktion / Vervielfältigung ohne vorherige Zustimmung von HST ist unzulässig. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. 4.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts. 4.3 HST behält sich das Eigentum an sämtlichen Schulungsunterlagen und Schulungssoftware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Programmexemplare, die auf Datenträgern übergeben oder Online übermittelt worden sind.
5. Gewährleistung, Haftung Haftung für Inhalte 6. Sonstige Bestimmungen 6.1 Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 6.2 Der Auftraggeber und Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrags erforderlich ist. 6.3 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt und wird durch eine inhaltlich möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt. 6.4 Der Gerichtsstand ist Lüdinghausen Stand (04/2023) |